Zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung ist eine Eignungsprüfung gemäß § 14 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durchzuführen, in der das gesamte beplante Gebiet auf Teilgebiete untersucht wird, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetzen eignen und für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann. Im Ergebnis kann nach Durchführung der Eignungsprüfung gemäß den Vorgaben § 14 WPG festgestellt werden, dass für die Stadt Schwerte nahezu im gesamten Stadtgebiet eine netzgebundene Wärmeversorgung nicht generell ausgeschlossen werden kann. Demzufolge wurden keine Teilgebiete im Rahmen der Eignungsprüfung zur Kommunalen Wärmeplanung für eine verkürzte Wärmeplanung ausgewählt, sondern das gesamte Stadtgebiet ist weiterhin Bestandteil einer detaillierten und ergebnisoffenen Betrachtung.